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DE

BERATUNG ZU

NIS-2-COMPLIANCE & CYBERSECURITY

Was bedeutet die NIS2-Richtline für Ihr Unternehmen?

Sicherheits

Erhöhte Sicherheitsstandards: Verpflichtende Überprüfung und Absicherung Ihrer IT-Infrastruktur

Die NIS2-Richtlinie verlangt eine umfassende Evaluierung und Verbesserung Ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen nach neuen, strengeren Vorgaben.

Berichtspflichten

Strengere Berichtspflichten: Meldepflicht von Cybervorfällen innerhalb von 24 Stunden

Sie sind verpflichtet, Cybervorfälle innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden, um schnelle Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

Risiken

Neue Governance- und Risikomanagement-Auflagen: Anforderungen an Unternehmensführung und organisatorische Resilienz

Einführung neuer Standards für Governance, Risikomanagement und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens gegenüber Cyber-Bedrohungen.

BERATUNG

BUCHEN SIE JETZT EIN UNVERBINDLICHEN BERATUNGSGESPRÄCH

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unseren Experten für NIS2-Compliance und Cybersecurity.

Gemeinsam prüfen wir, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen notwendig sind, um die NIS2-Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen und die Cybersicherheit nachhaltig zu stärken.

FAQs

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:

1. Welche Unternehmen sind von der NIS2-Richtlinie betroffen?
Die NIS2-Richtlinie gilt für Unternehmen in kritischen oder wichtigen Sektoren – etwa Energie, Gesundheit, Finanzen, Transport und mehr.

2. Was passiert, wenn wir die NIS2-Richtlinie nicht einhalten?
Unternehmen drohen hohe Geldstrafen sowie schwerwiegende Reputationsschäden bei Verstößen gegen die Richtlinie.

3. Wie schnell müssen wir handeln?
Die Richtlinie ist seit Oktober 2024 in Kraft und wird voraussichtlich Anfang 2025 in deutsches Recht umgesetzt. Da die Richtlinie bereits sehr konkrete Maßnahmen beschreibt, lässt sich bereits weitgehend ableiten, was die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland für die betroffenen Unternehmen bedeutet. Unternehmen sollten bereits jetzt aktiv werden, um die Anforderungen fristgerecht umzusetzen.

4. Wie können Unternehmen herausfinden, ob sie von der Richtlinie betroffen sind?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen Online-Fragebogen an, mit dem Sie durch die Beantwortung weniger Fragen sofort eine erste Einschätzung erhalten, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation in den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie fällt. Nutzen Sie jetzt den NIS-2 Betroffenheitscheck des BSI und erfahren Sie mehr über Ihre möglichen Verpflichtungen - völlig anonym und unverbindlich.

Bedenken Sie, dass Unternehmen als Subkontraktor eines von der Richtlinie betroffenen Unternehmens mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls die Anforderungen erfüllen muss. Zudem verlangen immer mehr betroffene Unternehmen, dass ihre Lieferanten die Richtlinie umsetzen, um Risiken zu minimieren. Siehe Betroffenheitscheck in Frage 4.

IHRE CYBERSICHERHEIT - IHRE VERANTWORTUNG

Stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen. Ihr Weg zur Compliance beginnt hier.

KONTAKTFORMULAR

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